Die Rechtslage, ob Musik machen in der Wohnung erlaubt ist, ist wie so häufig nicht eindeutig. Wenn man als Hobby ein Instrument spielt, ist das per se nicht verboten. Denn es gilt das Recht auf freie Entfaltung und dieses schließt ein, dass man sich beispielsweise durch Klavierspielen künstlerisch ausdrücken darf. Allerdings können sich Nachbarn gestört fühlen, wenn stundenlang geübt wird. Denn was andere als Hausmusik sehen, können andere als Lärmbelästigung empfinden. Und im schlimmsten Fall eskaliert es zu einem Nachbarschaftsstreit, der vielleicht sogar vor Gericht ausgetragen werden muss. Vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreites hilft eine Rechtsschutzversicherung
Im besten Fall lässt sich aber eine Eskalation vermeiden, wenn man sich an die Regeln für das Musizieren hält. Wenn das Instrument bei Zimmerlautstärke gespielt werden kann, darf man rund um die Uhr spielen, da dies unter die üblichen Geräusche innerhalb eines Mietshauses fällt. Das muss von Nachbarn akzeptiert werden.
Wenn es sich aber um ein Instrument handelt, dass nicht leise gespielt werden kann wie ein Klavier, Saxofon oder eine Trompete, müssen ein paar Regeln beachtet werden. Die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr und die ganztägige Sonntags- und Feiertagsruhe müssen eingehalten werden. Wichtig ist, dass im Mietvertrag oder der Hausordnung Ausnahmen oder weitere Bestimmungen eingetragen sein können. Diese müssen ebenfalls beachtet werden, um nicht mit der Hausgemeinschaft und dem Vermieter aneinanderzugeraten.
Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob das Musizieren zu laut ist
Gerichte haben regelmäßig Fälle auf dem Tisch, in denen wegen Ruhestörung geklagt wird. Hier kommt es auf den Einzelfall an, weil individuelle Umstände wie baulich bedingte Hellhörigkeit eine Rolle spielen.
Gelten die Regeln auch für Kinder?
Nein! Denn hier liegt ein Ausnahmefall vor. Wenn Kinder musizieren besteht in der Regel kein Unterlassungsanspruch wegen unerlaubten Lärms. Das gilt selbst dann, wenn laute Instrumente Nachbarn gelegentlich in der Mittagsruhe stören.
Das Amtsgericht München hat eine entsprechende Klage eines Ehepaares gegen dessen Nachbarn abgewiesen. Das Ehepaar fühlte sich vom lauten Musizieren der Kinder im Nachbarhaus gestört. Das Gericht urteilte, da es sich um minderjährige Kinder handele, könne von ihnen die Einhaltung von Regeln nicht im gleichen Umfang verlangt werden wie von einem Erwachsenen. Die gesunde Entwicklung junger Menschen stehe unter besonderem Schutz und darunter falle auch das Musizieren. Deshalb gibt es für Kinder eine Ausnahmeregelung.