10. Hagel Ulfert, Volker, Wolfgang
9. Stürme Ylenia, Zeynep, Antonia
8. Sturm Friederike
7. Hagel Hilal
Hochwasser-Check: Wie gefährdet ist Ihr Haus?
Der Hochwasser-Check verrät Ihnen, wie stark Ihr Haus durch Starkregen und Fluss-Hochwasser gefährdet ist. » Jetzt Risiko checken
6. Sturm Jeanett
5. Juni-Hochwasser 2013
4. Hagel Andreas
Wie sind Schäden durch Stürme, Hagel und Hochwasser versichert?
-
Unwetterschäden am Haus
Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch schweren Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h) in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf. Versichert sind direkte Schäden, wie zum Beispiel vom heftigen Sturm abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Aber auch indirekte Schäden: Wenn etwa ein umgestürzter Baum auf dem eigenen Grundstück die Fassade oder das Dach beschädigt. Wenn ein Blitzschlag das Haus beschädigt oder faustgroßer Hagel Fenster zertrümmert, kann das ein Fall für die Gebäudeversicherung sein. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss können bei entsprechender Klausel im Vertrag mitversichert sein. Im Zweifel einfach den Versicherer ansprechen.
-
Unwetterschäden am Hausrat
Für alles, was innerhalb des Hauses beschädigt wurde, ist nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern die Hausratversicherung zuständig. Über sie sind Schäden an Möbeln und Wohnungsinventar abgesichert. Wenn beispielsweise ein Überspannungsschaden durch einen Blitzschlag während eines Gewitters die Elektrogeräte des Hausbesitzers unbrauchbar gemacht hat. Oder bei Windstärke 8 das Dach abgedeckt wurde und die Einrichtung durch das Unwetter lädiert ist. Dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.
-
Unwetterschäden an Autos
In der Kfz-Versicherung gilt: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden am Auto. Zusätzlich auch Schäden, die durch Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.
-
Was gilt bei Hochwasser oder Starkregen?
Schäden durch Hochwasser oder Starkregen sind ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Diese Versicherung schützt das Gebäude vor Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser und Rückstau. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten und zählt in Zeiten des Klimawandels zu den wichtigsten Leistungen. Immer mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der erweiterten Naturgefahrenversicherung an – wer sie nicht nutzen möchte, muss den Schutz bei Elementarschäden gezielt abwählen.
-
Wie verhalte ich mich nach dem Unwetter richtig?
Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um zu verhindern, dass weiter Regenwasser eindringt. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten möglichst weggeräumt werden. Denn der Hausbesitzer unterliegt einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht.
Für schnelle Hilfe und um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das heißt, eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellen, Schäden anhand von Fotos und Kaufbelegen dokumentieren. Wichtig: Unbedingt den Versicherer kontaktieren, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden und das weitere Vorgehen besprechen. Und: Beschädigte Sachen nicht einfach wegwerfen, falls der Hausratversicherer noch Nachfragen hat.