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Schneechaos: Welche Versicherung zahlt bei Schnee, Eis und Glätte?

Wohnen

Wintereinbruch in Deutschland. In weiten Teilen der Republik sorgen Schnee und Glätte für Chaos. Besonders Hessen ist betroffen. Laut Deutschem Wetterdienst soll es erstmal winterlich bleiben. Welche Versicherung bei Eis und Schnee greift und was Verbraucher jetzt tun können, lesen Sie in unserer Übersicht.

28.11.2023

In aller Kürze: Räum- und Streupflichten bei Schnee & Glätte

Wer ist fürs Streuen und Schneeräumen im Winter verantwortlich?

  • Hauseigentümer können die Räumung persönlich durchführen oder einen Winterdienst beauftragen oder per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.
  • Je nach Mietvertrag, auch die Mieter.

Versäumt es der Vermieter, die Schneeräumpflicht ausdrücklich per Mietvertrag zu übertragen, bleibt der Vermieter für die Sicherheit auf den Wegen rund ums Haus verantwortlich. Eine andere Möglichkeit vor allem für größere Wohnanlagen ist es, die Streupflicht auf den Hausmeister zu übertragen.

Gut zu wissen: Die Kosten für den Winterdienst können Eigentümer und Mieter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.

Wann muss geräumt werden?

  • An Wochentagen muss zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr. Details legen die Gemeinden fest.

Welche Versicherung schützt, wenn die Räumpflicht verletzt wurde?

  • Bei selbst genutztem Haus bzw. Wohnung: Private Haftpflichtversicherung.
  • Bei Vermietung oder Mehrfamilienhäusern: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Salz ist nicht immer nachhaltig. So streuen Sie umweltfreundlich.

Umweltverträgliche Streumittel ohne Salz nehmen immer weiter zu. In vielen Kommunen ist Salz inzwischen verboten. Gute Alternativen sind Sand, Splitt oder Granulat. Wie erkennen Verbraucher nachhaltige Streumittel? Streumittel, die salzfrei sind, tragen häufig das Umweltzeichen "Blauer Engel" und schonen Böden, das Grundwasser und das Pflanzenreich. Nachdem der Frost vorbei ist, sollten die Reste aufgekehrt werden. Splitt und Granulat können beim nächsten Frost wieder verwendet werden. Ansonsten muss er über den Restmüll entsorgt werden.

Wer haftet, wenn sich jemand trotz geräumtem Gehweg verletzt?

Wird Passanten ein geräumter Gehweg zum Verhängnis, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein- Voraussetzung: Der "Wegeunfall" passierte auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg. Darüber hinaus zahlt die private Unfallversicherung. Sind die Verletzungen so schwer, sodass die eigene Arbeitskraft dauerhaft beeinträchtigt, kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell auf, wenn eine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig ist aber, dass die beiden Versicherungen im Vorfeld abgeschlossen wurden und nicht wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Weitere Informationen finden sich in diesem Artikel.

Was droht, wenn ich bei Schnee und Eis mit Sommerreifen fahre?

Wer bei Schnee und Eis noch mit Sommerreifen unterwegs ist und bei einem Glätteunfall das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen Verschuldens nur geringfügig reguliert. Wurde eine andere Person oder deren Fahrzeug beschädigt, regulieren die Versicherer den verursachten Haftpflichtschaden auch bei Missachtung der Winterreifenpflicht.

Was mache ich mit den Wasserleitungen bei Frost?

Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise Rohre schädigen. Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In diesen Fällen greifen In der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Eiszapfen und Dachlawinen: Welche Versicherung schützt die Hausbesitzer?

Einfache Frage, einfache Antwort: Die private Haftpflichtversicherung schützt die Mieter und die Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses vor Forderungen, die durch Gefahren vom Haus und dem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel wenn

  • Bäume parkende Autos beschädigen oder
  • Ziegel, Eiszapfen, Schnee oder Ähnliches Passanten verletzen.

Heißt konkret: Kommen Mieter bzw. Eigentümer im selbst genutzten Haus der Verkehrssicherungspflicht nicht nach, indem sie nicht streuen oder Eiszapfen über Gehwegen nicht beseitigen haften sie im Schadenfall. Die gute Nachricht: In diesen Fällen zahlt die Privat­-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung greift aber nur, wenn Mieter bzw. Eigentümer dafür haftbar gemacht werden können, weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Wie sind Schäden am Gebäude durch Schneedruck versichert?

Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Hält das Dach den Schneedruck nicht aus, springt keineswegs automatisch die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssen Eigentümer von Häusern durch zusätzlichen Versicherungsschutz für Elementarschäden absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder große Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen. Wird dabei ein Mensch verletzt und trifft den Verantwortlichen dafür eine Schuld, kommt dafür bei Einfamilienhäusern, die der Eigentümer selbst bewohnt, dessen private Haftpflichtversicherung auf. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schaden. Haben Mieter Streupflicht, greift auch deren private Haftpflichtversicherung.    

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