Salz ist nicht immer nachhaltig. So streuen Sie umweltfreundlich.
Umweltverträgliche Streumittel ohne Salz nehmen immer weiter zu. In vielen Kommunen ist Salz inzwischen verboten. Gute Alternativen sind Sand, Splitt oder Granulat. Wie erkennen Verbraucher nachhaltige Streumittel? Streumittel, die salzfrei sind, tragen häufig das Umweltzeichen "Blauer Engel" und schonen Böden, das Grundwasser und das Pflanzenreich. Nachdem der Frost vorbei ist, sollten die Reste aufgekehrt werden. Splitt und Granulat können beim nächsten Frost wieder verwendet werden. Ansonsten muss er über den Restmüll entsorgt werden.
Wer haftet, wenn sich jemand trotz geräumtem Gehweg verletzt?
Wird Passanten ein geräumter Gehweg zum Verhängnis, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein- Voraussetzung: Der "Wegeunfall" passierte auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem direkten Heimweg. Darüber hinaus zahlt die private Unfallversicherung. Sind die Verletzungen so schwer, sodass die eigene Arbeitskraft dauerhaft beeinträchtigt, kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell auf, wenn eine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig ist aber, dass die beiden Versicherungen im Vorfeld abgeschlossen wurden und nicht wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Weitere Informationen finden sich in diesem Artikel.
Was mache ich mit den Wasserleitungen bei Frost?
Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise Rohre schädigen. Noch größer wird der Schaden, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In diesen Fällen greifen In der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
Eiszapfen und Dachlawinen: Welche Versicherung schützt die Hausbesitzer?
Einfache Frage, einfache Antwort: Die private Haftpflichtversicherung schützt die Mieter und die Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses vor Forderungen, die durch Gefahren vom Haus und dem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel wenn
- Bäume parkende Autos beschädigen oder
- Ziegel, Eiszapfen, Schnee oder Ähnliches Passanten verletzen.
Heißt konkret: Kommen Mieter bzw. Eigentümer im selbst genutzten Haus der Verkehrssicherungspflicht nicht nach, indem sie nicht streuen oder Eiszapfen über Gehwegen nicht beseitigen haften sie im Schadenfall. Die gute Nachricht: In diesen Fällen zahlt die Privat-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung greift aber nur, wenn Mieter bzw. Eigentümer dafür haftbar gemacht werden können, weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
Wie sind Schäden am Gebäude durch Schneedruck versichert?
Dächer, Wintergärten oder Garagen können einstürzen, wenn große Mengen Schnee auf ihnen lasten. Hält das Dach den Schneedruck nicht aus, springt keineswegs automatisch die Gebäudeversicherung ein. Solche Schäden müssen Eigentümer von Häusern durch zusätzlichen Versicherungsschutz für Elementarschäden absichern, die auch für die Folgen von Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. Eine weitere Gefahr besteht durch rutschende Schneebretter oder große Eiszapfen, die von Hausdächern oder Vorsprüngen stürzen. Wird dabei ein Mensch verletzt und trifft den Verantwortlichen dafür eine Schuld, kommt dafür bei Einfamilienhäusern, die der Eigentümer selbst bewohnt, dessen private Haftpflichtversicherung auf. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schaden. Haben Mieter Streupflicht, greift auch deren private Haftpflichtversicherung.