Immer mehr Deutsche lagern ihre Habseligkeiten außerhalb der eigenen vier Wände ein. An über 200 Standorten in Deutschland befindet sich laut Branchenverband VDS inzwischen ein Mietlager, oder neudeutsch: Selfstorage. Die Lagerräume, die Kunden in verschiedenen Größen mieten können, sind vor allem bei Großstädtern beliebt. Sei es für die kurze Anmietung, um zum Beispiel nach einem Umzug übrig gebliebene Möbel einzulagern. Oder als Dauerlösung, weil der eigene Keller einfach zu klein ist, um darin alle persönlichen Schätze unterzubringen.
Die großen Anbieter wie MyPlace, Lagerbox oder Shurgard werben mit umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und Videoüberwachung in ihren Lagerräumen. Für den Fall, dass trotzdem etwas passiert, sollten Kunden für das eingelagerte Inventar eine Versicherung abschließen. Bei einigen Anbietern gilt sogar eine Versicherungspflicht – ohne Schutz ist die Box nicht zu mieten. Doch dabei gibt es für Kunden der Selfstorage-Häuser einiges zu beachten. Wir klären die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie kann ich meine Lagerbox versichern?
Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten, sein Inventar zu schützen:
- Über die eigene Hausratversicherung
- Über eine für den Lagerraum geltende Versicherung. Diese Policen haben die Selfstorage-Unternehmen im Angebot.
Welche Variante infrage kommt, hängt vor allem von der geplanten Mietdauer ab. Die eigene Hausratversicherung deckt Gegenstände, die außerhalb des Hauses oder der Wohnung eingelagert werden, nur für eine kurze Zeit ab. Für die langfristige Aufbewahrung ist sie daher nicht geeignet. Wer längerfristig sein Inventar einlagern möchte, sollte in diesem Fall die die Extrapolice des Anbieters abschließen.
Wie lange sind eingelagerte Gegenstände über die eigene Hausratversicherung geschützt?
Je nach Vertrag können das mehrere Wochen oder Monate sein. Details zur Dauer der sogenannten Außenversicherung finden Kunden in den Versicherungsbedingungen, oder sie fragen ihren Versicherer. Wer seine Hausratpolice nutzen will, sollte diesen ohnehin darüber informieren, dass Gegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung oder des Hauses in einer mietbaren Box eingelagert werden.
Welche Gefahren sind abgedeckt?
Auch das ist abhängig vom einzelnen Vertrag. In aller Regel sind Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel sowie Leitungswasser abgedeckt. Darüber hinaus können auch weitere Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen im Schutz enthalten sein – sowohl über die eigene Hausratpolice als auch über die eigenständige Selfstorage-Versicherung. Hier hilft nur Nachfragen oder auf der Webseite des jeweiligen Unternehmens nachzuschauen.
Welche Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Grundsätzlich sind zwar alle Haushaltsgegenstände – wie Möbel und Kleidung – versichert, aber es gibt Ausnahmen. Dazu gehören: Gefährliche Gegenstände wie Chemikalien, Brennbares oder Waffen. Ebenso ausgeschlossen sind verderbliche Lebensmittel, Antiquitäten und oft auch Schmuck oder Briefmarken sowie Edelmetalle wie Gold, wenn sie einen bestimmten Wert übersteigen. Je nach Vertrag erlauben Lagerbox-Anbieter außerdem keine sehr teuren elektronischen Geräte.
Mit welchen Entschädigungen kann ich im Schadenfall rechnen?
Die Versicherung soll dabei helfen, beschädigtes Inventar zu reparieren oder ersetzen zu lassen. In der Regel gibt es den Wiederbeschaffungswert zurück. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt für eine gleichwertige Sache bezahlen muss. Es kann je nach Vertrag vorkommen, dass der eingelagerte Hausrat insgesamt nicht in derselben Höhe versichert ist, wie er es in den eigenen vier Wänden wäre.