1. Die Wohngebäudeversicherung: Ein Muss für jeden Hausbesitzer
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Im Schadensfall ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert. In der Regel sind in der Wohngebäudeversicherung folgende Schäden abgedeckt:
Was passiert bei einem Totalschaden am Haus?
Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden.
2. Elementarschadenversicherung: Extremwetter nehmen zu
Die erweiterte Naturgefahrenversicherung bzw. Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum bei folgenden Risiken:
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Im Schadenfall trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Die erweiterte Naturgefahrenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Versicherer bieten in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der erweiterten Naturgefahrenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen.
Die Wohngebäudeversicherung mit erweiterter Naturgefahrendeckung übernimmt die Kosten für:
- die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen).
- die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
- den eventuellen Abriss des Gebäudes.
- Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
- Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.
Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Elementarschäden häufig nicht integriert. Im schlimmsten Fall kann diese Lücke im Versicherungsschutz in den finanziellen Ruin führen. Hausbesitzer, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
3. Haftpflicht für Hausbesitzer: So funktioniert's!
Bei selbst genutzten Immobilien
Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt und keine Mieter hat, braucht auch in seiner Rolle als Eigenheimbesitzer eine private Haftpflichtversicherung. Besitzer einer eigenen Immobilie müssen für Schäden persönlich gerade stehen, die sie anderen versehentlich und unbeabsichtigt zufügt. Schadenersatzansprüche drohen dem Eigentümer etwa, wenn:
- ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht.
- ein Passant vor dem versicherten Grundstück wegen Glatteis stürzt.
- sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten löst und ein geparktes Auto beschädigt.
- die selbst angebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Besucher verletzt.
Gegen solche Schadenersatzansprüche bietet die private Haftpflicht Schutz. Mitversichert sind zum Beispiel der Ehepartner und minderjährige unverheiratete Kinder.
Bei vermieteten Immobilien bzw. größeren Wohnanlagen
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Die Grundbesitzerhaftpflicht zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – beispielsweise durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Gehwege, umgestürzte Bäume oder herabfallende Eiszapfen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt und eine private Haftpflichtversicherung hat, braucht diese Versicherung nicht.
Wer genau benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
- Besitzer/Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Vermieter von Einfamilienhäusern
- Besitzer/Eigentümer unbebauter Grundstücke
- Besitzer/Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen. Der Versicherungsschutz durch die private Haftpflicht besteht nämlich nur, wenn das Einfamilienhaus bis auf drei Räume vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird. Andernfalls braucht der Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- Wohnungseigentümer von Gebäuden, die für eine Eigentümergemeinschaft errichtet worden sind. Die Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers deckt nur die Gefahren, die von der Wohnung, dem zugehörigen Kellerraum und dem eventuell vorhandenen abgegrenzten Parkplatz ausgehen.
4. Die Hausratversicherung
Über die Hausratversicherung können Eigenheim-Besitzer und Mieter alle beweglichen Gegenstände von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten absichern. Diese Police kommt auf für entstandene Schäden durch:
- Feuer
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Einbruch/Diebstahl
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasser
- Überspannung
Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie zum Beispiel Fahrraddiebstahl, erweitert werden.
Die Hausratversicherung bezahlt
- den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.
- die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar.
- eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.
Tipp: Versicherungssumme der Hausrat anpassen
Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Versicherte überprüfen, ob die Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch ausreichend ist. Andernfalls liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.