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Wer haftet bei Unfällen durch Herbstlaub?

Wohnen

Wer muss das Laub auf dem Gehweg entfernen? Und wer haftet, wenn jemand auf den nassen Blättern ausrutscht? Unser Ratgeber beantwortet alle Fragen rund um das Thema Herbstlaub.

06.11.2024

Der Herbst hat durchaus seine schönen Seiten. Bunte Blätter an den Bäumen und Sonnenschein. Gefährlich wird es aber, wenn das Laub herunterfällt, es regnet und jemand darauf ausrutscht. Denn feuchtes Herbstlaub kann zu einer richtigen Rutschpartie werden. Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Blätter deshalb regelmäßig vom Gehweg entfernt werden. Doch durch wen und wer haftet bei Unfällen?

Wer muss das Laub entfernen?

Fallen die Blätter auf öffentliche Straßen und Gehwege, sind die Städte und Gemeinden für das Beseitigen des Laubs verantwortlich. Allerdings können die Kommunen auch den Hausbesitzer verpflichten, den Bürgersteig sauber zu halten. Dann ist der Hausbesitzer in der Haftung. Und besitzt dieser eine Mietwohnung, kann er die Aufgabe des Laubräumens an seine Mieter übertragen. Aus der kompletten Verantwortung ist der Vermieter aber nicht, denn er muss trotzdem regelmäßig kontrollieren, ob die Gehwege ordentlich von seinen Mietern gereinigt werden.

Wann muss ich die Blätter wegräumen?

Eine feste Regel gibt es nicht, wie oft die Gehwege vom Laub befreit werden müssen. Die Räumpflicht orientiert sich an den Richtlinien für den Schneeräumdienst. So sollte wochentags zwischen 7 und 20 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9 Uhr und 20 Uhr der Gehweg von Belägen befreit sein.

Wer zahlt, wenn es zu einem Unfall kommt?

In der Regel zahlt derjenige, der dafür zuständig ist, dass die Gefahren durch das Laub beseitigt werden. Allerdings gibt es wie so oft auch Ausnahmen. Denn das Landgericht Coburg hat geurteilt, dass ein Schadenersatzanspruch nicht gegeben ist, wenn das Laub regelmäßig beseitigt wurde und der Fußgänger eine Mitschuld an dem Unfall trägt. Trotzdem sollte dafür gesorgt werden, dass die Wege frei von Gefahrenstellen sind, damit erst keine Unfälle passieren.

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall?

Kommt es wegen feuchtem Herbstlaub zu einem Unfall zahlt die Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Letztere leistet bei einer vermieteten Immobilie oder wenn man Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ist. Die Privathaftpflichtversicherung kommt bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus und bei Wohnungsmietern auf. Allerdings kommt sie nur für berechtigte Schadenansprüche auf. Das heißt, trifft den Passanten beispielsweise eine Mitschuld an seiner Verletzung, weil er bspw. das nasse Laub gesehen hat und damit rechnen konnte, dass ein Ausrutschen möglich ist, muss die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht komplett bezahlen.

Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung bietet dem Versicherten Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft der Privathaftpflichtversicherer, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz überhaupt besteht.


Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung im Überblick:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel einen Nutzungsausfall
  • bei verletzten Personen: Bergungskosten | Behandlungskosten | Verdienstausfall
  • oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente

Wer genau braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?

  • Besitzer/Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Vermieter von Einfamilienhäusern
  • Besitzer/Eigentümer unbebauter Grundstücke
  • Besitzer/Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen. In der Privathaftpflichtversicherung ist regelmäßig nur eine eingeschränkte Vermietung eingeschlossen - alles was darüber hinaus geht, wird durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert.
  • Wohnungseigentümer von Gebäuden, die für eine Eigentümergemeinschaft errichtet worden sind. Die Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers deckt nur die Gefahren, die von der Wohnung, dem zugehörigen Kellerraum und dem eventuell vorhandenen abgegrenzten Parkplatz ausgehen. Für die Gefahren des Gemeinschaftseigentums wird durch eine Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft getragen.

Muss ich das Laub meines Nachbarn entfernen, wenn es auf meinem Grundstück liegt?

In den meisten Fällen ja. Denn landen die Blätter des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück ist derjenige für die Räumung verantwortlich, auf dessen Grundstück die Blätter liegen. Ausnahme: Steht der Baum zu dicht an der Grundstücksgrenze und ist der Laubfall sehr hoch und schränkt dadurch die Benutzung des Grundstücks ein, kann der Nachbar in die Pflicht genommen werden.

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