Wie funktioniert die Förderung?
Riester-Verträge als Form der privaten Altersvorsorge werden durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile gefördert. Vor allem Familien und Bezieher bzw. Bezieherinnen geringer Einkommen profitieren von der Förderung, die der Staat zahlt. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Förderung entwickelt, wie Riester-Sparer konkret unterstützt werden:
1. Die staatliche Zulage
Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen des Kunden oder der Kundin durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen:
- Die jährliche Grundzulage beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 175 Euro pro Person.
- Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr).
Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.
Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn für das jeweilige Kind gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wurde. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.
2. Der Berufseinsteiger-Bonus
Für junge Berufseinsteiger/-innen bis zum 25. Lebensjahr lohnt sich diese Form der Altersvorsorge besonders. Sie erhalten neben den Zulagen einen einmaligen Bonus von 200 Euro.
3. Die Steuerersparnis
Die Riester-Rente kann auch Vorteile bei der Einkommensteuer bringen. Denn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Dazu muss bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden.
Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage („Günstigerprüfung“). Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt das zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.
Wer profitiert vom Sonderausgabenabzug?
Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit vielen Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.
Mindest- und Höchstbeiträge bei Riester
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent der erzielten Einkünfte in einem Jahr abzüglich der staatlichen Zulage. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt – pro Jahr 2.100 Euro einschließlich Zulage.
Für Beamte gilt: Um den Eigenbeitrag zu ermitteln, muss die Besoldungsstelle die Höhe des Vorjahreseinkommens im ersten Quartal jedes Jahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermitteln. Das geht nur, wenn der Beamte seiner Besoldungsstelle eine Einwilligung erteilt hat.