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Euro­päi­scher Unfall­be­richt: Un­fall im Ausland ein­fach doku­men­tie­ren

Auto

Wer mit dem Auto ins Ausland verreist, sollte den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach dabei haben. Kommt es zu einem Unfall, lässt sich die Angelegenheit mit dem Unfallbericht schnell und unkompliziert regeln. Hier können Sie den Unfallbericht bestellen und herunterladen.

05.07.2024

Ob kleiner oder großer Schaden, ein Unfall setzt die meisten Autofahrer unter Stress. Wer den Unfallgegner nicht versteht, weil er dessen Sprache nicht spricht, kommt zusätzlich unter Druck. Mit dem Europäischen Unfallbericht (PDF) können Autofahrer, die im Ausland einen Unfall haben, schnell und unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen. Dadurch beschleunigt sich erfahrungsgemäß die Regulierung des Schadens durch die Versicherung.

Download: Der Unfallbericht zum selbst ausdrucken

© Insurance Europe AISBL (Copyright 2001)
Mit dem Europäischen Unfallbericht wird die Aufnahme eines Unfallschadens zwischen Autofahrern erleichtert, die nicht dieselbe Sprache sprechen. Zu dem europaweit identischen Formular gibt es Ausfüllhilfen in verschiedenen Sprachen, die die Schadenregulierung der Unfallbeteiligten erleichtern.  |  © Insurance Europe AISBL (Copyright 2001)
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Tipp: Die Übersetzungshilfe zum Europäischen Unfallbericht mitnehmen

Was heißt „überholen“ auf Spanisch? Oder „kam von rechts“ auf Tschechisch oder Portugiesisch? Diese Fragen können wahrscheinlich nur die wenigsten beantworten. Aus diesem Grund gibt es die Übersetzungshilfe zum Europäischen Unfallbericht, die die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Sie ermöglicht den Unfallhergang unabhängig von der Sprache zu dokumentieren, denn Aufbau und Inhalt des Unfallberichtes sind immer identisch.

In der Übersetzungshilfe ist der Europäische Unfallbericht in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch.

Gut zu wissen bei Unfällen im Ausland

Jeder Versicherer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsstaat Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfalles wird, kann sich in Deutschland an den Schadenregulierungsbeauftragten der italienischen Versicherung wenden.

Welche Angaben kommen in den Unfallbericht?

Nach einem Unfall gilt: Füllen Sie ein Unfallprotokoll aus, das von allen Beteiligten unterschrieben wird - am besten auch bei einem Unfall in Deutschland. Am einfachsten geht das mit dem Europäischen Unfallbericht. Die Unfallgegner können das Formular gemeinsam ausfüllen, jeweils in ihrer Muttersprache. Dabei tragen die Beteiligten unter anderem folgende relevante Angaben im Unfallbericht ein:

  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Namen der Fahrer und Zeugen
  • Angaben zur den jeweiligen Fahrzeugen (Marke, Kennzeichen) sowie deren Versicherung. Beim Versicherungsnachweis hilft die Grüne Karte.
  • Unfallhergang
  • Sichtbare Schäden am Fahrzeug

Wie gehen die Unfallbeteiligten mit dem ausgefüllten Formular um?

Die Beteiligten unterschreiben den gemeinsam ausgefüllten Unfallbericht. Danach haben sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie fotografieren das Formular mit dem Smartphone - so haben alle Beteiligten eine Ausführung des Unfallberichts.
  2. Die Unfallgegner füllen den Unfallbericht in doppelter Ausführung aus und tauschen anschließend die Durchschriften aus, die der Übersetzungshilfe beigefügt sind.

Europäischer Unfallbericht bestellen

Den Europäischen Unfallbericht und die Übersetzungshilfe können Sie in Einzelexemplaren kostenlos beim Verbraucherservice des GDV telefonisch oder per Mail bestellen: 
 

Hotline: 0800/33 99 399 (kostenfrei)
E-Mail: frage@dieversicherer.de

Zentralruf der Autoversicherer: Kfz-Versicherung des Unfallgegners ermitteln

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt, wo der Unfallverursacher und sein Fahrzeug versichert sind. Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Kfz-Versicherung in Deutschland.

Am schnellsten und bequemsten ist es, noch am Unfallort den Schaden dem Zentralruf der Autoversicherer zu melden. Dort werden alle Daten aufgenommen und an den zuständigen Versicherer weitergeleitet. 

Der Zentralruf hilft Autofahrern auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist. Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, auch wenn Sie glauben, der Andere sei für den Unfall verantwortlich. Viele Versicherer bieten Ihren Kunden mittlerweile mobile Schadenservices an.

Telefon (aus dem Inland): 0800 – 250 260 0
Telefon (aus dem Ausland; Mo-Fr 8 bis 20 Uhr): 0049 (40) 300 330 300
Internet: Nutzen Sie einfach das Online-Anfrageformular, um die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln.

Gut zu wissen: Der Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer ersetzt nicht die Schadensmeldung bei der Versicherung.

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
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