Welche Folgen hat Alkohol am Steuer für die Kfz-Versicherung?
Wer mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut hat, gilt als relativ fahrunfähig. Einzige Ausnahme: Für unter 21-Jährige und für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, also 0,0 Promille. Die relative Fahrunfähigkeit gilt allerdings nur, wenn noch weitere Indizien wie alkoholtypische Fahrfehler, Sprachschwierigkeiten oder ein beeinträchtigter Gang hinzukommen.
Folgen für die Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des alkoholisierten Versicherungskunden übernimmt immer den Schaden des Verkehrsopfers. Das Verkehrsopfer geht auch dann nicht leer aus, wenn der Fahrer alkoholisiert gefahren ist.
Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden, und zwar grundsätzlich bis zu einer Grenze von 5.000 Euro. Die Regress-Grenzen sind in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung geregelt.
Folgen für die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung:
Der Kaskoversicherer kann bereits bei relativer Fahrunfähigkeit die Leistungen kürzen.
Übrigens: Es gibt Anbieter am Markt, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Das gilt allerdings nicht für Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden oder beim Diebstahl des Fahrzeuges.