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FAQ: So werden E-Scooter versichert

Auto

Seit 2019 dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren, mittlerweile gibt es rund eine Million von ihnen. Warum eine E-Scooter-Versicherung zwingend notwendig ist und welche Kennzeichen die Fahrzeuge brauchen: Die wichtigsten Antworten im Überblick.

31.01.2025

E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Die übergroße Mehrheit der Scooter sind dabei nicht Teil von Leih-Flotten, sondern im Besitz von Privatpersonen. 780.000 Scootern im Privatbesitz standen 2023 nur 210.000 Leih-Scooter gegenüber. Auch das Wachstum der privaten Scooter ist deutlich höher. Was bei der Versicherung der Scooter beachtet werden muss, verrät unser FAQ. 

1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für elektrische Tretroller eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter müssen die Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer.

 

2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen dürfen sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Wichtig ist, dass die E-Scooter-Plakette jedes Jahr ausgetauscht werden muss und die neuen Kennzeichen eine neue Farbe erhalten. In Deutschland gilt eine E-Scooter-Versicherung nur für ein Jahr und das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Die neuen Kennzeichen wechseln zudem jedes Jahr ihre Farbe. 

 

3. Wo und wie schnell bekomme ich das Kennzeichen?

Die Versicherungsplakette, die als E-Scooter-Kennzeichen dient, ist über die Kfz-Versicherung erhältlich. Die Plakette bekommen E-Scooter-Fahrer innerhalb kürzester Zeit, in vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden. Händler können aber auch Fahrzeuge verkaufen, die schon über eine Versicherungsplakette verfügen.

Die vorgeschriebenen Versicherungsplaketten sind bei allen E-Scooter-Versicherungen erhältlich. (© GDV)
Die vorgeschriebenen Versicherungsplaketten sind bei allen E-Scooter-Versicherungen erhältlich.  |  © GDV

4. Was passiert, wenn ich ohne Plakette bzw. ohne E-Scooter-Versicherung unterwegs bin?

Wer einen E-Tretroller ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.

 

Hinzu kommt: Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den kann es nach einem Crash teuer werden. Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, für die keine Haftpflichtversicherung aufkommen wird. Ist beispielsweise eine Person verletzt, muss der E-Scooter-Fahrer die Forderungen des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen.

 

5. Was passiert, wenn ich mit meinem elektrischen Scooter einen Unfall verursache?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall versichern.

 

Schadenbilanz von E-Scootern

Die GDV-Zahlen zeigen, dass mit Leih-Scootern deutlich mehr Unfälle verursacht werden als mit privaten Scootern. Obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, waren sie 2023 für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung verantwortlich. Insgesamt verursachten E-Scooter 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten.

6. Wer zahlt, wenn mein Elektro-Scooter geklaut wird?

Beinhaltet die E-Scooter-Versicherung lediglich eine Haftpflicht, ist der Diebstahl nicht versichert. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Kaskoversicherungen für die Tretroller an, die einen Diebstahl des eigenen Fahrzeugs abdecken. 2023 wurden insgesamt 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, die Disbstahlquote lag bei 277 von 10.000. Zum Vergleich: Bei Pkw beträgt die Quote 4 von 10.000.

 

7. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen?

Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Tretroller fahren, die älter als 14 Jahre sind.

 

8. Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

Nein, der elektrische Roller ist ein eigenständiges Fahrzeug. Verbraucher müssen daher eine eigenständige Kfz-Versicherung abschließen.

 

9. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht wie beim Pedelec?

Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt dieses nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad, für das keine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche (Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.

 

10. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Die Geschwindigkeit von Elektro-Tretrollern ist auf maximal 20 km/h begrenzt.

 

11. Besteht eine Helmpflicht?

Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines elektrischen Scooters einen Helm tragen.

 

12. Was ist der Unterschied zwischen E-Scootern und E-Rollern?

E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit einem elektrischen Motor. Man könnte diese Fahrzeuge deshalb auch als Elektro-Tretroller bezeichnen. Mit den Begriffen E-Roller bzw. Elektroroller sind hingegen elektrische Varianten des herkömmlichen Motorrollers gemeint. Diese brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen und können auch mit Geschwindigkeiten von deutlich mehr als 20 km/h unterwegs sein.

 

13. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?

Der Versicherungsschutz der E-Scooter-Versicherung gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat.

 

14. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?

Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der E-Scooter-Versicherung des Unfallverursachers (Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung). Der Fahrer des Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner E-Scooter-Versicherung rechnen.

 

15. Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?

Ältere Roller erhalten eine Versicherung, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die meisten Altfahrzeuge erfüllen die Anforderungen jedoch nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, den Roller technisch nachzurüsten, damit er der Verordnung entspricht. Allerdings ist die Umrüstung für den Laien nur schwer machbar, besonders wenn es um die vorgeschriebene Manipulations- und Batteriesicherheit geht. In jedem Fall muss eine technische Prüfstelle oder der technische Dienst mit einem Gutachten bestätigen, dass das Fahrzeug alle Vorgaben erfüllt. Mit dem Gutachten der Prüfstelle erhält man bei der Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis. Ausführliche Informationen zur Nachrüstung der Elektro-Tretroller finden Sie hier.

 

16. Ich will meinen E-Scooter in den Urlaub mitnehmen. Gilt die E-Scooter-Versicherung auch im Ausland?

Vor Reiseantritt sollte sich der Versicherte erkundigen,  ob Elektro-Scooter im Urlaubsland auf öffentlichen Straßen erlaubt sind  und ob sie als Kraftfahrzeug eine Versicherung benötigen. Dann gilt das Grüne-Karte-System. Allerdings sollte man sich von seiner E-Scooter-Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen.

 

17. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?

Das hängt in der Regel von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen darf oder nicht.

 

18. Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist?

Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten:

 

Online: >> zur Mofakennzeichen-Abfrage

per Telefon: 0800-2502600

 

 

Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet

 PedelecS-PedelecE-Scooter
Technik 
Höchstgeschwindigkeit25 km/h45 km/h20 km/h
Motorleistungmax. 250 Wattmax. 500 Wattmax. 500 Watt
FahrzeugartFahrradKleinkraftradElektro- Kleinstfahrzeug
Straßenverkehr 
Betriebserlaubnis erforderlichNeinJaJa
HelmpflichtNeinJaNein
KennzeichenpflichtNeinJa
(Versicherungs-
kennzeichen)
Ja
(Versicherungs-Plakette)
FührerscheinpflichtNeinJa
(Klasse AM)
Nein
AltersbeschränkungNeinJa
(Mindestalter 16 Jahre)
Ja
(Mindestalter 14 Jahre)
Fahren auf dem RadwegJaNeinJa
Versicherungsschutz 
VersicherungspflichtNeinJaJa
Welche Versicherung leistet bei Schäden Dritter?Private HaftpflichtKfz-HaftpflichtKfz- Haftpflicht
Welche Versicherung leistet bei einem Diebstahl?HausratKaskoKasko