Auch Fahrradfahrer über Verkehrsrechtsschutz versichert
Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall hilft die Verkehrsrechtschutzversicherung. Aber man muss nicht unbedingt ein Autofahrer sein, um in eine Verkehrsstreitigkeit verwickelt zu werden. Bei den meisten Policen sind Fußgänger, Fahrradfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel mitversichert. Außer Verkehrsunfälle werden auch Vertrags- und Sachrecht von der Verkehrsrechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit der versicherten Sache zum Beispiel als Eigentümer des versicherten Fahrzeuges mit abgedeckt, etwa beim Pkw-Kauf.
Wer vor Gericht unterliegt, muss nicht nur die eigenen, sondern auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen. Das geht schnell ins Geld. Mit einer Verkehrsrechtschutzversicherung sind Verbraucher auf der sicheren Seite, denn der Versicherer erstattet die gesamten Rechtsverfolgungskosten.
Wann können die Leistungen des Rechtsschutzes nicht in Anspruch genommen werden?
Erfolgt beispielsweise eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat (zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht. In diesem Fall müssen Versicherte die Kosten etwa für Anwalt und Gericht zurückbezahlen, sofern die Versicherung diese bereits erstattet hatte.
Gut zu wissen: Wenn der Versicherungsnehmer gegen ein unrechtmäßiges Bußgeld (etwa bei zu schnellem Fahren) rechtlich vorgehen möchte, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.