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Verkehrsrechtsschutz

Auto
15.03.2024

Verkehrsrechtsschutzversicherung: Ein Baustein der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen funktionieren in aller Regel nach einem Baukastenprinzip. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer unterschiedliche Bausteine aus verschiedenen Lebensbereichen wie Privatleben, Beruf, Mietverhältnis miteinander kombinieren kann. Der Verkehrsrechtsschutz ist einer der wichtigsten Bestandteile des Rechtsschutzes. Die Versicherung kann einzeln abgeschlossen werden und muss nicht zwingend mit einer Privat-Rechtsschutzversicherung kombiniert werden.

Die Leistungen im Verkehrsrechtsschutz

Manchmal ist es unklar, wer einen Unfall verursacht hat. Zur Klärung bleibt dann oft nur der Gang zum Anwalt oder gar vor Gericht. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist man auf der sicheren Seite und das Kostenrisiko lässt sich minimieren. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung leistet, wenn Verbraucher in Rechtsstreitigkeiten wegen Unfällen, Kauf- und Reparaturverträgen geraten sowie bei Führerscheinverlust.

In der Regel übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsschutzfall. Zu diesen Kosten gehören unter anderem die Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Kosten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen. Auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung (mithilfe eines Anwalts oder Mediators) ist versichert.  Normalerweise beinhaltet ein umfassender Verkehrsrechtsschutz auch folgende Komponenten:

  • Straf-Rechtsschutz: Die Versicherung greift ein, wenn dem Verkehrsteilnehmer die Verletzung der Verkehrsvorschriften vorgeworfen wird.
  • Steuer-Rechtsschutz: Bei Klagen gegen die Kfz-Steuer.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Das können Rechtsstreitigkeiten rund um den Vertrag bei einer Finanzierung, einem Kauf oder der Reparatur eines Autos sein.
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen: Betrifft beispielsweise Fahrverbote oder Führerschein-Entzug.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Die Versicherung greift ein, wenn man gegen die Gurtplicht verstößt oder mit dem Handy am Steuer telefoniert.

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Auch Fahrradfahrer über Verkehrsrechtsschutz versichert

Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall hilft die Verkehrsrechtschutzversicherung. Aber man muss nicht unbedingt ein Autofahrer sein, um in eine Verkehrsstreitigkeit verwickelt zu werden. Bei den meisten Policen sind Fußgänger, Fahrradfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel mitversichert. Außer Verkehrsunfälle werden auch Vertrags- und Sachrecht von der Verkehrsrechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit der versicherten Sache zum Beispiel als Eigentümer des versicherten Fahrzeuges mit abgedeckt, etwa beim Pkw-Kauf.

Wer vor Gericht unterliegt, muss nicht nur die eigenen, sondern auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen. Das geht schnell ins Geld. Mit einer Verkehrsrechtschutzversicherung sind Verbraucher auf der sicheren Seite, denn der Versicherer erstattet die gesamten Rechtsverfolgungskosten.


Wann können die Leistungen des Rechtsschutzes nicht in Anspruch genommen werden?

Erfolgt beispielsweise eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat (zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), greift die Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht. In diesem Fall müssen Versicherte die Kosten etwa für Anwalt und Gericht zurückbezahlen, sofern die Versicherung diese bereits erstattet hatte.

Gut zu wissen: Wenn der Versicherungsnehmer gegen ein unrechtmäßiges Bußgeld (etwa bei zu schnellem Fahren) rechtlich vorgehen möchte, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen. 

Was muss bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung beachtet werden?

  • Die Deckungssumme: Dies ist die maximale Summe, die ein Versicherer bezahlt. Bei dieser Summe gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherungsanbietern. Üblich sind Summen in Höhe von 300.000 Euro. Es gibt sogar Police, die Kosten bis zu 2 Millionen Euro abdecken.  Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro, Strafverfolgung im Ausland sollte bis zu einer Höhe von 100.000 Euro mitversichert werden. Wichtig: Üblicherweise ist die Deckungssumme im Ausland niedriger als die in Deutschland.
  • Weltweiter Schutz: In der Regel ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung im europäischen Ausland, in EU-Mitgliedsstaaten und Anrainerstaaten des Mittelmeers gültig. Weltweite Gültigkeit besteht für einen befristeten Zeitraum.
  • Anwaltsleistungen: Nicht jede Streitigkeit muss in ein Gerichtsverfahren münden. Viele Dinge lassen sich bereits im Vorfeld über eine telefonische anwaltliche Rechtsberatung oder außergerichtlich mit einer Mediation klären. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren, ob Deckung besteht und welche Leistungen der Versicherer zusätzlich anbietet.
  • Kündigung durch den Anbieter: Der Versicherer kann den Rechtsschutz meist kündigen, wenn innerhalb eines Jahres zwei Versicherungsfälle eingereicht werden, für die der Versicherer die Deckung zugesagt hat.

Gut zu wissen: Für viele Bereiche der Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz eingreift.  Ob das zutrifft oder nicht, kann man unter den Versicherungsbedingungen nachlesen.


Was ist Mediation?

Bei der Mediation versuchen beide Streitparteien mit Hilfe eines speziell ausgebildeten und neutralen Vermittlers (Mediator) frühzeitig gemeinsam eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Kosten für den Versicherungsnehmer übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Bei einer erfolgreichen Mediation spart man Zeit, Nerven und unter Umständen auch viel Geld. Denn durch ein erfolgreiches Mediationsverfahren finden die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Die Mediation eignet sich besonders für alltägliche Streitigkeiten, z. B. im Zivilrecht bei Mietrechts- oder Nachbarschaftsstreits. Damit kann man auch nach der Auseinandersetzung noch gut mit seinem Nachbarn Tür an Tür wohnen.

Am besten fragt man seinen Versicherer, ob eine Mediation im individuellen Fall weiterhelfen kann. Sollte der Konflikt nicht durch das Mediationsverfahren gelöst werden, kann man jederzeit den Rechtsweg wählen, den die Rechtsschutzversicherung dann in der Regel auch finanziert.

Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz, was sind die Unterschiede?

Versichert ist man bei einer Verkehrsrechtschutz, wenn man als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern rechtliche Interessen wahrnimmt. Das Kraftfahrzeug bzw. der Anhänger muss bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein oder auf den Namen des Versicherungsnehmers mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen oder zum vorübergehenden Gebrauch vom Versicherten gemietet sein. Ferner sind auch Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert. Versicherungsschutz hat man auch, wenn man am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, und zwar als Fahrgast, als Fußgänger oder als Radfahrer. 

Bei der Fahrzeugrechtsschutz besteht die Möglichkeit, einzelne, im Versicherungsschein per Kennzeichen benannte Fahrzeuge zu versichern, ohne dass eine Zulassung auf den Versicherungsnehmer besteht. Im Verkehrsrechtsschutz sowie in der Fahrzeugrechtsschutzversicherung sind die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des Kraftfahrzeugs versichert. Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit ihrem Einverständnis führt oder nutzt. Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten auch für diese mitversicherten Personen.

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