Was ist die Versicherungsombudsfrau?
Der Versicherungsombudsfrau ist die unabhängige Schlichtungsstelle für Verbraucher in Versicherungsangelegenheiten. Wer Streit mit seiner Versicherung hat, kann sich kostenlos an die Schlichtungsstelle wenden. Ihre Aufgabe: Die Streitigkeit zwischen Verbraucher und Versicherer neutral und effizient beizulegen nach den Maßstäben von Recht und Gesetz.
In welchen Fällen können sich Verbraucher an die Ombudsfrau wenden?
Verbraucher können die Ombudsfrau bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler einschalten. Das gilt für folgende Sparten:
- Hausrat- und Gebäudeversicherung
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Kasko)
- Private Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Betriebliche Altersversorgung
- Restschuldversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Realkredit
- Sonstige Versicherungen (unter anderem Reise-, Elektronik-, Tierkranken-, Fahrrad- und Bauleistungsversicherung)
Die Versicherungsombudsfrau ist nicht für private Krankenversicherungen zuständig. Hierfür gibt es eine eigene Schlichtungsstelle.
Was kostet das Schlichtungsverfahren?
Das Verfahren bei der Ombudsfrau ist für Verbraucher kostenlos. Sie bekommen hier eine rechtliche Prüfung ihres Falles, ohne dafür bezahlen zu müssen. Würden sie damit vor Gericht ziehen, fallen Gerichts- und meistens auch Anwaltsgebühren an – bei der Ombudsfrau nicht.
Wie gehen Verbraucher vor, wenn sie sich an die Ombudsfrau wenden wollen?
Im Streitfall sollten sich Verbraucher zuerst an ihren Versicherer wenden, um eine Entscheidung des Versicherers zu bekommen. Mit diesem Schreiben können sie anschließend Kontakt mit der Versicherungsombudsfrau aufnehmen:
- per Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei)
- per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- per Brief: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin
Unser Tipp: Nutzen Sie das Beschwerdeformular auf der Webseite. Darin sind alle Angaben aufgeführt, die die Ombudsfrau für das Schlichtungsverfahren benötigt.
Wie arbeitet die Ombudsfrau?
Die Ombudsfrau prüft jede Beschwerde unparteiisch auf ihre Berechtigung. Liegt der Beschwerdewert unter 10.000 Euro, kann die Ombudsfrau ein für Versicherungsunternehmen bindendes Ergebnis verkünden. Heißt konkret: Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Fall verpflichtet, die Entscheidung der Ombudsfrau zugunsten des Kunden umzusetzen.
Bei einem Beschwerdewert zwischen 10.000 und 100.000 Euro spricht die Ombudsfrau eine unverbindliche Empfehlung aus. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Versicherungsunternehmen der Empfehlung der Ombudsfrau häufig folgen.
Anders als vor Gericht kennt die Ombudsfrau weder Berufung noch Revision – zum Vorteil für den Verbraucher. Dieser erhält dadurch schneller das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Wer damit nicht einverstanden sein sollte, kann im Anschluss an das Schlichtungsverfahren immer noch vor Gericht ziehen.