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Wohngebäudeversicherung

Wohnen
15.03.2024

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:

  • Feuer

    Nach einem Brand zahlt die Wohngebäudeversicherung. Außerdem gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß.

  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion

    Diese Ereignisse können einen Totalschaden der Immobilie bedeuten. Deshalb ist ein umfassender Schutz durch die Gebäudeversicherung sehr wichtig, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. 

  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

    Bei Sturmschäden zum Beispiel am Dach ist Windstärke 8 entscheidend. Dann gibt es ein neues Dach oder die Wohngebäudeversicherung finanziert die Reparatur des alten versicherten Gebäudes. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.

  • Leitungswasser

    Platzen Wasserrohre, zahlt die Wohngebäudeversicherung Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Auch Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein.

  • Überspannung

    Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen durch Überspannung als Folge eines Blitzschlags.


Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
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Wohngebäudeversicherung individuell anpassen

Vor dem Vertragsabschluss sollte man sich gut beraten lassen, um die passende Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Denn je nach Immobilie ist es sinnvoll, dass der Versicherungsschutz um zusätzliche Gefahren erweitert wird. 

  • Elementarschäden / Weitere Naturgefahren

    Die erweiterte Naturgefahrenversicherung (Elementarschadenversicherung) schützt das Gebäude vor Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung und Rückstau. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten und zählt in Zeiten des Klimawandels zu den wichtigsten Leistungen. Immer mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der erweiterten Naturgefahrenversicherung an – wer sie nicht nutzen möchte, muss den Schutz bei Elementarschäden gezielt abwählen.

  • Glasbruchversicherung: Durchblick ohne Ärger

    Die Glasbruchversicherung ist ein wichtiger Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung, der nicht fehlen sollte. Sie leistet Ersatz, wenn Scheiben zu Bruch gehen – egal durch welche Ursache. Der Schutz der Glasbruchversicherung umfasst in der Regel:

    • Scheiben und Platten aus Glas
    • Spiegel
    • Glasbausteine und Profilbaugläser
    • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
    • Panoramafenster
    • Wintergärten
  • Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und  Wärmepumpenanlagen

    Auch für alternative Energiequellen gibt es spezielle Policen. Die Photovoltaikanlage kann entweder über die Gebäudeversicherung oder über eine eigenständige Police geschützt werden. Wird darüber Strom ins öffentliche Netz eingespeist, empfiehlt sich zudem eine Absicherung des Ertragsausfalls. Das schützt vor dem Risiko eines Ertragsausfalls infolge eines versicherten Sachschadens.

  • Anbauten unbedingt mitversichern

    Anbauten wie Garage oder Gartenhäuschen sollten schnellstens gemeldet werden, damit sie bei Bedarf in der Gebäudeversicherung mitversichert werden können. Denn nur nach der Angabe der baulichen Veränderungen ist eine umfassende Absicherung gegeben, sodass im Schadensfall eine Leistung der Versicherung erfolgen kann.

  • Zusätzliche Leistungen einer Wohngebäudeversicherung

    Je nach Anbieter können zusätzliche Bausteine abgesichert, etwa:

    • Vandalismus- und Graffiti-Schäden an Ihrem Gebäude
    • Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten außerhalb Ihres Gebäudes, zum Beispiel nach einem Sturm.

Was zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung bezahlt im Versicherungsfall:

  • die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.
  • den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.


Wichtig zu wissen: Wohngebäudeversicherungen können ihre Leistung kürzen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Faustformel: Je schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer die Leistungskürzung der Versicherung.


Totalschaden am Haus

Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt in diesem Schadensfall ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.


Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden. So ist ein optimaler Schutz gegeben.

Welchen Zweck hat der gleitende Neuwert in der Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten, die für Reparatur oder Wiedererrichtung eines Gebäudes benötigt werden, steigen inflationsbedingt jedes Jahr. Wären Wohngebäude zu einer festen Versicherungssumme versichert, dann würde die vereinbarte Versicherungssumme schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreichen, um einen Totalschaden eines Gebäudes abzudecken. Um eine solche Unterversicherung zu vermeiden, gibt es eine bewährte Lösung: Die gleitende Neuwertversicherung. Sie kennt keine feste Versicherungssumme. Stattdessen werden bei einem Schaden die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude.


Insbesondere in Zeiten starker Geldentwertung hat sich die gleitende Neuwertversicherung als ein bewährtes Schutzinstrument materieller Werte erwiesen. Nahezu alle Wohngebäude in Deutschland sind zum gleitenden Neuwert versichert.

Hochwasser-Check: Ist Ihr Haus durch Hochwasser bedroht? (© GDV)

Ist Ihr Haus durch

Hochwasser bedroht?

Wie errechnet sich der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung?

Um den Jahresbeitrag für die Wohngebäudeversicherung zu berechnen, benötigt der Versicherer Informationen zur Lage, Bausubstanz und der Ausstattung der Immobilie. In den folgenden Versicherungsjahren kann sich der Beitrag verändern. Der Grund: Der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung orientiert sich an der Baupreis- und Lohnkostenentwicklung. Mit Hilfe von Indizes des Statistischen Bundesamtes wird der Beitrag jährlich angepasst. Versicherungsexperten sprechen hier vom „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert”.


Der Anpassungsfaktor spielt neben der Schadenentwicklung eine zentrale Rolle für die Beitragsanpassung der Wohngebäudeversicherer. Denn nahezu alle Wohngebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Grundlage der Berechnung sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts.

Was unterscheidet die Wohngebäude- von der Hausratversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäude selbst entstehen. Dies umfasst auch Schäden an Nebengebäuden und an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten. Eine Hausratversicherung deckt das Inventar ab. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten abgesichert.

Drei wichtige Schritte im Schadenfall

Bei einem Schaden ist der Ablauf in der Regel immer gleich:


  • Versicherer informieren
  • Schaden dokumentieren (z. B. durch Fotos)
  • Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durchführen


Laut Versicherungsvertrag ist man dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt zum Beispiel bei einem Leitungswasserschaden: den durchnässten Boden schnell trocknen, damit nicht noch mehr Wasser nach unten sickert.

Was bedeutet Gefahrerhöhung in der Wohngebäudeversicherung?

In der Wohngebäudepolice gibt es den Begriff der „Gefahrerhöhung“. Das heißt: Die Versicherung muss über Ausnahmesituationen informiert werden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Dazu zählt beispielsweise, wenn die Immobilie nicht genutzt wird oder wegen Baumaßnahmen vorübergehend leer steht. Gleiches gilt, wenn in das Haus ein Gewerbe einzieht.

Tipp: Kunden sollten den Versicherer so schnell wie möglich über solche Ausnahmesituationen informieren. Oftmals genügt hier ein Anruf.

Tipps, um Schäden zu vermeiden

  • Brandschutz

    Feuerlöscher im Haus deponieren. Rauchmelder installieren. Keine hochentzündlichen Stoffe im Haus lagern, wie z. B. Benzin für den Rasenmäher.

  • Wartung der Leitungen

    Wasserleitungen, Heizungs- und Elektroanlagen regelmäßig warten lassen, um Wasserschäden zu vermeiden.

  • Frostschutz

    Im Winter können die Wasserrohre einfrieren. Deshalb: das Wohnhaus immer beheizen – auch bei längerer Abwesenheit. Die Nebengebäude nicht vergessen.

  • Rückstauschutz

    Schon beim Bau/Erwerb darauf achten, dass die Immobilie eine Rückstauanlage hat. So kann verhindert werden, dass bei Starkregen Wasser über die Kanalisation in das Haus oder Sanitäranlagen wie WC gepresst wird.

  • Baumpflege

    Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass Bäume auf seinem Grundstück sicher stehen und bei Sturm nicht auf das eigene oder das Nachbarhaus stürzen können. Deshalb sollte ein Fachmann regelmäßig den Zustand dieser Bäume prüfen. Morsche Bäume müssen gefällt oder stabilisiert werden.

  • Dach

    Dachrinnen, Fallrohre und auf dem Dach montierte Anlagen sollten regelmäßig geprüft werden, damit sie bei Sturm nicht abgerissen werden können.

  • Tür zu bei Sturm

    Bei Sturmwarnung alle Fenster und Türen schließen. Natürlich auch dann, wenn man das Haus verlässt.

Was passiert bei Kauf, Verkauf und Erbe einer Immobilie?


  • Um beim Kauf/Verkauf eines Hauses nahtlosen Versicherungsschutz zu erhalten, geht die Versicherung per Gesetz automatisch auf den neuen Eigentümer über. Selbstverständlich hat er aber ein Sonderkündigungsrecht – sofort oder zum Ende des Versicherungszeitraums.
  • Erbt man eine Immobilie, hat man dagegen kein Sonderkündigungsrecht. Denn im Sinne der „Gesamtrechtsnachfolge“ tritt man mit Annahme der Erbschaft in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein.

Sinnvolle Ergänzung: Was ein Wohnungsschutzbrief nützt

Es gibt aber häufig auch Situationen rund um Haus und Wohnung, die über reinen Sachschaden hinausgehen - beispielsweise wenn man sich ausgesperrt hat oder bei der Schädlingsbekämpfung. Für diese Notsituationen haben Versicherer Haus- und Wohnungsschutzbriefe entwickelt, die im Notfall konkrete Hilfe leisten.


Haus- und Wohnungsschutzbriefe werden in der Regel als Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten – vergleichbar mit einem Autoschutzbrief, der in Verbindung mit einer Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann.

Was leistet ein Wohnungsschutzbrief?

  • Wohnungsschutzbrief übernimmt Kosten für Schlüsseldienst im Notfall

    Tür zu, Schlüssel drin: Nach diesem Missgeschick sind Verbraucher mit einem Wohnungsschutzbrief auf der sicheren Seite – ohne einen Schlüsseldienst beauftragen zu müssen. Manche Schlüsseldienste verlangen gleich mehrere hundert Euro, um die vor der Tür Stehenden wieder in ihre Wohnung zu lassen.

    Ein Haus- und Wohnungsschutzbrief leistet in dieser Situation schnelle Hilfe: Die Versicherung kümmert sich im Schadenfall darum, einen Schlüsseldienst zu benachrichtigen und bezahlt auch dessen Dienstleistung. Verbraucher laufen somit nicht Gefahr, in ihrer prekären Lage an einen möglicherweise unseriösen und überteuerten Schlüsseldienst zu geraten. Sollte das Schloss nach der Notöffnung beschädigt sein, übernimmt der Schutzbrief ebenfalls die Kosten für ein provisorisches Schloss.

  • Rohrreinigung im Notfall

    Ein Wohnungsschutzbrief kann auch in anderen Notfällen nützlich sein. Ist etwa das Abflussrohr einer Badewanne oder des Spülbeckens verstopft, organisiert und bezahlt die Versicherung die Rohrreinigung.

    Liegt die Ursache für die Rohrverstopfung außerhalb der versicherten Wohnung, übernimmt der Wohnungsschutzbrief die Kosten bis zur vereinbarten Höhe für Maßnahmen innerhalb dieser Wohnung inklusive An- und Abfahrt.

  • Wasserinstallation im Notfall

    Eine Armatur ist defekt oder die Kalt- oder Warmwasserversorgung ist unterbrochen: In diesem Fall organisiert der Wohnungsschutzbrief die Schadenbehebung und übernimmt die Lohnkosten des beauftragten Handwerkers bis zur vereinbarten Höhe. Materialkosten sind davon allerdings ausgeschlossen.

    Auch bei Schäden an der Elektroinstallation eines Hauses springt der Wohnungsschutzbrief ein. Der Schutz gilt allerdings nicht für den Ausfall elektrischer Geräte (Waschmaschine, Geschirrspüler, etc.).

  • Schäden an Heizungsinstallation im Notfall

    Bei Schäden an der Heizungsinstallation organisiert der Wohnungsschutzbrief die Schadenbehebung und übernimmt die Lohnkosten des beauftragten Handwerkers. Dies geschieht in folgenden Fällen:

    • Heizkörper in der Wohnung können wegen Schäden an ihren Thermostatventilen nicht genutzt werden.
    • Wegen eines Bruchschadens oder wegen Undichtigkeit müssen Heizkörper in Ihrer Wohnung repariert oder ersetzt werden.


    Achtung, wichtig zu wissen: Der Schutzbrief erbringt keine Leistung für die Behebung von Schäden an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren.

  • Schädlingsbekämpfung und Entfernung von Wespen- und Bienennestern

    Müssen Schädlinge bekämpft werden, kommt der Wohnungsschutzbrief ebenfalls dafür auf (Schädlingsbekämpfung). Zu den Schädlingen zählen Schaben (etwa Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.

    Auch die Kosten für die Beseitigung von Wespen- oder Bienennestern müssen Hausbesitzer mit einem Schutzbrief nicht selbst tragen. Das gilt für Nester in und außen an der versicherten Wohnung und in dem dazu gehörenden Garten.

  • Was passiert mit dem Wohnungsschutzbrief bei einem Umzug?

    Wenn der Versicherungsnehmer umzieht, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung beziehungsweise auf das neue Einfamilienhaus über - allerdings nur bei Umzügen innerhalb Deutschlands. Während des Umzugs besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Die bisherige Wohnung ist jedoch maximal einen Monat nach Umzugsbeginn versichert. Im Fall eines Umzugs in das Ausland endet der Haus- und Wohnungsschutzbrief automatisch mit dem Umzug.

Download: Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum (PDF-Broschüre)

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