Wertsachen sind bis zu einem bestimmten Betrag in der Hausratversicherung mitversichert. Man spricht hier von Entschädigungsgrenzen. Meist gilt eine Höchstgrenze von etwa 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Je nachdem, um welche Wertsachen es sich handelt, kann die Entschädigungsgrenze unterschiedlich hoch sein.
Die Höchstgrenze für Bargeld liegt häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro. Andere Möglichkeit: Im Versicherungsvertrag ist ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme festgelegt - zum Beispiel ein Prozent. Man bekommt also nur maximal den Betrag ersetzt, der durch die Entschädigungshöchstgrenze festgelegt wurde.
Wird das Geld in einem Tresor verwahrt, der baulich mit dem Haus verbunden ist, liegen die Grenzen meist höher.
Wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Derjenige, der teure Wertsachen zu Hause hat, kann diese auch versichern, indem er mit seinem Hausratversicherer eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart. Unabhängig davon sollten größere Summen Bargeld oder Karten mit höheren geladenen Geldbeträgen nicht zu Hause aufbewahrt werden.
Tipp: Versicherungssumme anpassen
Da sich Wert und Umfang Ihres Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Sie überprüfen, ob die Entschädigung im Vertrag für Ihren Hausrat noch ausreichend ist.