Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung bezahlt im Versicherungsfall:
- die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.
- den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.
Wichtig zu wissen: Wohngebäudeversicherungen können ihre Leistung kürzen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Faustformel: Je schwerwiegender die grobe Fahrlässigkeit, desto größer die Leistungskürzung der Versicherung.
Totalschaden am Haus
Ist das Haus zum Beispiel abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis errichtet: Der Versicherte bekommt in diesem Schadensfall ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.
Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch Kosten für Mietersatz mitversichert werden. So ist ein optimaler Schutz gegeben.