Versicherungsschutz für Fahrzeug und Einrichtung
Für Halter von Wohnmobilen ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Schäden Dritter. Das bedeutet: Die Versicherung kommt für die Schäden der Unfallopfer und der Mitfahrerinnen und Mitfahrer des Unfallfahrers bzw. der Unfallfahrerin bis zur vertraglich vereinbarten Mindestsumme auf.
Auch für Wohnmobile gibt es Kaskoversicherungen. Diese Versicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch lohnt es sich, eine zu haben. Kaskoversicherungen greifen bei Schäden am eigenen Wohnmobil. Die Teilkasko leistet, wenn das Wohnmobil infolge von Feuer, Naturgewalten, bei Zusammenstößen mit Haarwild und durch Glasbruch zu Schaden kommt. Die Vollkasko bietet neben dem Versicherungsschutz der Teilkasko zusätzlichen Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden sowie bei Vandalismus bzw. böswilliger Beschädigung.