Zum Inhalt springen

Campingversicherung

Auto
15.03.2024

Versicherungsschutz für Fahrzeug und Einrichtung

Für Halter von Wohnmobilen ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Schäden Dritter. Das bedeutet: Die Versicherung kommt für die Schäden der Unfallopfer und der Mitfahrerinnen und Mitfahrer des Unfallfahrers bzw. der Unfallfahrerin bis zur vertraglich vereinbarten Mindestsumme auf.

Auch für Wohnmobile gibt es Kaskoversicherungen. Diese Versicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch lohnt es sich, eine zu haben. Kaskoversicherungen greifen bei Schäden am eigenen Wohnmobil. Die Teilkasko leistet, wenn das Wohnmobil infolge von Feuer, Naturgewalten, bei Zusammenstößen mit Haarwild und durch Glasbruch zu Schaden kommt. Die Vollkasko bietet neben dem Versicherungsschutz der Teilkasko zusätzlichen Schutz bei selbstverschuldeten Unfallschäden sowie bei Vandalismus bzw. böswilliger Beschädigung.

Brauche ich mit einer Hausratversicherung noch eine Inhaltsversicherung für mein Wohnmobil?

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Sie kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Einbruch, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Überspannung entstehen. Die Hausratversicherung enthält oft einen Baustein „Außenversicherung“. Das heißt, sie erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang mitversichert, zum Beispiel bei Raub oder Einbruchdiebstahl aus dem Hotelzimmer.

Für Campingurlauberinnen und -urlauber wichtig zu wissen: Schäden, die durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Sturm oder Hagel entstehen, werden nur dann von der Hausratversicherung abgedeckt, wenn sich der Schaden innerhalb von Gebäuden ereignet. Beim Zelten oder im Wohnmobil greift also die Hausratversicherung nicht. Daher ist eine Inhaltsversicherung für einen sorglosen Urlaub empfehlenswert.

Zur Regionalklassen-Abfrage

Regionalklassen: So ist Ihre Region eingestuft

Wie sind Unfälle im Campingurlaub versichert?

Versehentlich barfuß auf glühende Kohlen getreten, sich beim Lagerfeuer verbrannt, beim Wandern oder Fahrradfahren ausgerutscht und sich das Bein gebrochen: Das sind nur einige Beispiele für Freizeitunfälle, die beim Camping auftreten können.  Die gesetzliche Unfallversicherung deckt solche Freizeitunfälle nicht ab. Mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie hingegen gut geschützt. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rund um die Uhr und weltweit.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Für das Campen im Ausland ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat - und dann auch nur die in Deutschland üblichen Kosten. Wer jenseits europäischer Grenzen campen möchte ist (fast) immer Selbstzahler. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung üblicherweise die Kosten für einen Rücktransport nur dann, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankentransport hingegen erstattet nur eine private Auslandskrankenversicherung. Hierzu finden Sie weitere Infos im Verbraucherportal des PKV

Campingpolice für Dauercamper

Als Dauercamper versichert man seinen Wohnwagen am besten mit einer Campingpolice. Sie schützt auch das Inventar, ein Vorzelt und Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Die Campingpolice tritt ein bei:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, unbefugtem Gebrauch, Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen
  • Bruchschäden an der Außenverglasung

Damit die Campingpolice greift, muss der Wohnwagen auf einem offiziellen Campingplatz oder im Winterlager stehen.

Kostenlose Versicherungsberatung bei Mathias Zunk
Haben Sie Fragen?

Versicherungskaufmann Mathias Zunk beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen rund um Vorsorge und Versicherungen.