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Hausratversicherung

Wohnen
15.03.2024

Was ist die Hausratversicherung?

Der Wert aller Einrichtungsgegenstände in einem Haus oder einer Wohnung ist meist sehr hoch. Die Hausratversicherung hilft Eigentümern und Mietern, ihren Hausrat nach einem Schaden zu ersetzen. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu elektronischen Geräten abgesichert. Sie kommt auf für Schäden durch:


  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung


Die Hausratversicherung auf einen Blick
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Welchen Schutz bietet die Hausratversicherung?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist, zum Beispiel:


  • Möbel
  • Bücher
  • Kleidung
  • Kinderspielzeug
  • Teppiche und Lampen
  • Geschirr
  • Computer und andere Elektrogeräte
  • Kühlschrank
  • und sogar das Futter für die Haustiere


Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug. Im Rahmen eines Schadens – zum Beispiel einem Wohnungsbrand – übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten bzw. Transport und Lagerung des Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.


Viele Versicherer bieten neben diesen Standards weitere Vertragselemente an – mit oder ohne Zuschlag. So zahlen sie in bestimmtem Umfang zum Beispiel auch bei Diebstahl von Gartenmöbeln.

Was kann zusätzlich über die Hausrat abgesichert werden?

Die Hausrat sollte auch den wichtigen Schutz für Schäden durch Naturgefahren enthalten - gleiches gilt für die Wohngebäudeversicherung. Die Elementarschadenversicherung schützt das Hab und Gut vor Gefahren wie Starkregen und Überschwemmung. Diese Versicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Hausratversicherung angeboten. Immer mehr Versicherer gehen hier einen Schritt weiter: Sie bieten die Hausrat- bereits inklusive der Elementarschadenversicherung an – wer diesen Schutz nicht möchte, muss ihn gezielt abwählen.


Viele Hausratversicherungen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen erweitert und umfassen auch den Versicherungsschutz von Fahrrädern am Versicherungsort. Bei entsprechender Erweiterung im Versicherungsvertrag sind normale Fahrräder  und E-Bikes über die Hausratversicherung somit mitversichert. E-Bikes können dann in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer erreichen.


Von den gut 26 Millionen Verträgen in der Hausratversicherung hatten 2020 rund 47 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Versicherung für den Diebstahl aufkommt, wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert wurde. Die Hausratversicherung zahlt daraufhin den Neuwert, also den Betrag des Preises bei heutiger Beschaffung. Wichtig zu wissen nach einem Diebstahl: Es gelten die in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.

Hochwasser-Check: Ist Ihr Haus durch Hochwasser bedroht? (© GDV)

Ist Ihr Haus durch

Hochwasser bedroht?

Was genau bezahlt die Hausratversicherung nach einem Schaden?

  • den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenen oder irreparabel beschädigten Hausrat. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Versicherte erhalten im Schadensfall so viel Geld für ihren Hausrat, dass sie einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben können.
  • die Reparaturkosten für beschädigten Hausrat.
  • eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

  • Was ist im Schadensfall zu tun?

    Bei einem Schaden muss der Versicherte nachweisen, welche einzelnen Gegenstände gestohlen oder zerstört wurden. Dazu ist es sinnvoll, Kopien von persönlichen Papieren anzufertigen, Kaufbelege aufzuheben oder die Wohnungseinrichtung zu fotografieren. Diese Unterlagen kann man nach einem versicherten Schaden dem Hausratversicherer vorlegen.

    Vom Versicherer erhält man im Versicherungsfall ein Schadenprotokoll, in dem alle Verluste im Detail aufgelistet werden müssen – auch die konkreten Werte der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen in Euro und Cent. Dabei helfen Quittungen und Fotos.

    Bevor Geld ausgegeben wird oder Handwerker beauftragt werden, sollte der Versicherte immer den Hausratversicherer fragen, ob der die Kosten auch übernimmt. Bei einem Einbruchdiebstahl bekommt man vom Hausratversicherer kein Schadenprotokoll, sondern eine Stehlgutliste. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.

  • Was passiert bei einem Umzug: Zieht die Hausratpolice mit um?

    Ja, sie zieht mit um.

    • Für einen bestimmten Zeitraum gilt der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung. Sobald man ganz in der neuen Wohnung lebt, sollte der Vertrag aktualisiert werden.
    • Während des Transports ruht der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung. 
  • Was ist, wenn zwei zusammen ziehen?

    Bei Bezug einer gemeinsamen Wohnung sollte man prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden.

  • Was passiert mit der Hausratpolice nach einer Trennung?

    Der Versicherungsschutz der Hausratpolice bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt.

    Ein Beispiel: Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Hausrat.

  • Wie sind Bargeld, Schmuck und Wertsachen in der Hausratversicherung abgedeckt?

    Mit zum Hausrat können auch Wertsachen gehören. Dazu zählen etwa:

    • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
    • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alle Sachen aus Gold oder Platin
    • Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände
    • Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken


    Aber auch Bargeld und Geldbeträge, die auf Karten oder sonstigen Datenträgern geladen sind, gehören zu den Wertsachen.

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme für Wertsachen?

    Wertsachen sind bis zu einem bestimmten Betrag in der Hausratversicherung mitversichert. Man spricht hier von Entschädigungsgrenzen. Meist gilt eine Höchstgrenze von etwa 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Je nachdem, um welche Wertsachen es sich handelt, kann die Entschädigungsgrenze unterschiedlich hoch sein.

    Die Höchstgrenze für Bargeld liegt häufig bei 1.000 bis 2.000 Euro. Andere Möglichkeit: Im Versicherungsvertrag ist ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme festgelegt - zum Beispiel ein Prozent. Man bekommt also nur maximal den Betrag ersetzt, der durch die Entschädigungshöchstgrenze festgelegt wurde.

    Wird das Geld in einem Tresor verwahrt, der baulich mit dem Haus verbunden ist, liegen die Grenzen meist höher.

    Wie hoch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Derjenige, der teure Wertsachen zu Hause hat, kann diese auch versichern, indem er mit seinem Hausratversicherer eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart. Unabhängig davon sollten größere Summen Bargeld oder Karten mit höheren geladenen Geldbeträgen nicht zu Hause aufbewahrt werden.

    Tipp: Versicherungssumme anpassen

    Da sich Wert und Umfang Ihres Hausrats im Lauf der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Sie überprüfen, ob die Entschädigung im Vertrag für Ihren Hausrat noch ausreichend ist. 

  • Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

    Ist die Versicherungssumme niedriger als die tatsächlichen Werte im Haushalt, spricht man von Unterversicherung. Dann muss im Schadenfall mit Abzügen vom Schadenersatz gerechnet werden. 

    Verbraucher können den ungefähren Wert ihres Hausrats mit einem Pauschalsystem ermitteln. Die Versicherungssumme für einen durchschnittlichen Haushalt wird ins Verhältnis zu den Quadratmetern der Wohnfläche gesetzt. Beispielsweise können 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden. Eine 80 m² große Wohnung wäre demnach mit einer Versicherungssumme von 52.000 Euro versichert. » weitere Informationen

  • Welche Schäden deckt die Außenversicherung ab?

    Die Hausratversicherung enthält einen Baustein „Außenversicherung“, das heißt der Schutz erstreckt sich nicht nur auf die eigenen vier Wände: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang ebenfalls versichert, zum Beispiel bei einem Raub oder  einem Einbruchdiebstahl im Hotelzimmer.

    Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nicht unbegrenzt: Je nach Tarif kann die Außenversicherung für einen bestimmten Zeitraum gelten. Keine zeitlichen Einschränkungen gibt es dagegen, wenn zum Beispiel das Kind auswärts studiert und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Eigentum des Kindes ist auch dort „außenversichert“, solange es keinen eigenen Haushalt gegründet hat. In der Regel ist der Schadenersatz für die Außenversicherung auf einen vom Versicherer festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme in der Hausratpolice begrenzt.

  • Muss ich bei einer Gefahrerhöhung die Versicherung informieren?

    Ja, unbedingt. Der umfassende Schutz der Versicherung basiert darauf, dass Wohnung oder Haus ständig genutzt werden. Hauseigentümer sollten daher ihre Versicherung informieren, wenn eine erhöhte Gefahr für das Haus besteht. Zwei Beispiele:

    • Wer einen mehrmonatigen Urlaub im Ausland macht und sein Zuhause somit unbewacht lässt, muss die Versicherung darüber informieren. Dann liegt eine Gefahrerhöhung vor, weil Kriminelle die Abwesenheit für einen Einbruchdiebstahl ausnutzen können.
    • Auch ein Baugerüst am Haus stellt eine Gefahrerhöhung dar - es erleichtert den Einstieg ins Gebäude - und muss der Versicherung mitgeteilt werden.
  • Ist das Arbeitszimmer in der Wohnung auch versichert?

    Die Ausstattung eines heimischen Arbeitszimmers ist in der Regel nur über die Hausratpolice geschützt, wenn das Finanzamt es nicht als Arbeitszimmer anerkennt. Kann das Arbeitszimmer jedoch steuerlich geltend gemacht werden (z. B. bei Freiberuflern), gilt der Schutz hier nicht. Dann ist eine separate Absicherung oder Ergänzung der Hausratversicherung gefragt. Je nach Anbieter bzw. Tarif ist das ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Arbeitszimmer mitversichert, wenn es über die privat genutzten Wohnräume betreten werden kann.

  • Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?

    Im Alltag kann viel passieren: Die brennende Kerze wird vergessen oder das Steak auf dem Herd brutzelt weiter. In solchen Fällen handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Das heißt der Schaden hätte durch Achtsamkeit verhindert werden können. Anders als etwa in der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer die Versicherungsleistungen anteilig kürzen, sobald eine Mitschuld des Versicherten vorliegt. 

    Ein weiteres Beispiel für grobe Fahrlässigkeit: Für einen Einbruchdiebstahl bekommt man den Schaden zu 100 Prozent ersetzt – es sei denn, die Terrassentür war gekippt. Dann erhält man möglicherweise „nur“ 75 Prozent des Schadens erstattet. Übrigens: Bei sehr schwerem Verschulden des Versicherungsnehmers kann es aber auch sein, dass er keine Entschädigungsleistung erhält.

  • Wann kann ich kündigen?

    Eine Hausratpolice können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die Höchstlaufzeit ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen. Kündigen jedoch weder Hausratversicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des Vertrags.

Download: Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum (PDF-Broschüre)

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