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Kfz-Haftpflichtversicherung

Auto
15.03.2024

Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wer sich mit Auto, Motorrad, Quad, Mofa, Bus oder Traktor auf die Straße begibt, muss sein Fahrzeug versichern. Denn ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße - das hat der Gesetzgeber so festgelegt.

Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.

Weitere optionale Fahrzeugversicherungen bieten zusätzliche Sicherheit, sie übernehmen zum Beispiel nach einer Panne oder einem Unfall im Ausland die Kosten für eine sichere Rückkehr nach Hause. Für viele Autofahrer ist die Kaskoversicherung wichtig, schließlich zahlt sie die Schäden am eigenen Fahrzeug.

Infografik: Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkaskoversicherung auf einen Blick
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Das sind die Leistungen einer Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt unter anderem auf für die Folgen von:


Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:

  • Reparaturkosten 
  • Abschleppkosten  
  • Gutachterkosten
  • Nutzungsausfall  
  • Mietwagenkosten 
  • Wertminderung 
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden 
  • An- und Abmeldekosten 
  • Anwaltskosten 


weiteren Sachschäden, z. B.:

  • Schäden an Gebäuden 
  • Verkehrseinrichtungen 


Personenschäden, z. B.:

  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall 
  • Schmerzensgeld
  • Rente 
  • Beerdigungskosten
  • Hinterbliebenengeld
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Unbegründete Ansprüche abwehren

Die Kfz-Haftpflichtversicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld. Übrigens: Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zurück.

Wie viel zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. 

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden 
  • bis zu 1.220.000 Euro für Sachschäden 
  • 50.000 Euro für reine Vermögensschäden

In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen aber deutlich höhere Versicherungssummen (Deckungssummen) an, beispielsweise bis zu 100 Millionen Euro.

Wissenswertes: Autokauf

Wenn es bei der Probefahrt kracht

Natürlich gehört zur Kaufentscheidung eine Probefahrt. Je nachdem, ob man sein Auto beim Händler oder von privat kauft, ist die Situation im Falle eines Unfalls unterschiedlich. 

  • Kauf von privat

    Beim Privatkauf ist das Fahrzeug auch während der Probefahrt auf den Verkäufer zugelassen und versichert. Verursacht der Interessent einen Unfall, muss die Haftpflichtversicherung des (Noch-) Eigentümers den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen. Der Eigentümer wird im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft. 

    Unbedingt beachten: Vor der Probefahrt sollten Verkäufer und Käufer schriftlich festhalten, wer für eventuelle Schäden am Fahrzeug und die Rückstufung aufkommt.

  • Kauf beim Händler

    Beim Fachhändler können Interessierte davon ausgehen, dass die Fahrzeuge vollkaskoversichert sind. Die Versicherung kümmert sich um alles, wenn es bei der Probefahrt zu einem Unfall kommt. Trotzdem gilt: Vor der Probefahrt unbedingt erkundigen, ob dafür auch tatsächlich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde und wie hoch der Selbstbehalt ist. Nicht selten wird ein Selbstbehalt von 1.000 Euro vereinbart.

  • Schwarz auf weiß: der Kaufvertrag

    Standardisierte Vertragsformulare gibt es im Internet. Käufer und Verkäufer sollten darauf achten, dass auf Vorschäden und Mängel eines Gebrauchtwagens ehrlich hingewiesen wird. Bei arglistiger Täuschung kann der Kunde ansonsten sein Geld zurückverlangen.

    Der Verkäufer eines Fahrzeugs sollte seinen Versicherer mit einer Kopie des Kaufvertrags, auf dem Datum und Uhrzeit der Übergabe vermerkt sind, über den Eigentümerwechsel informieren.

    Wichtig: Die Kfz-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde.

Kfz-Haftpflichtversicherung gilt zunächst nur vorläufig

Wenn Autofahrer ihren Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kann der Versicherungsschutz rückwirkend verloren gehen und das Fahrzeug wird behördlich stillgelegt. Beim Kauf von einem privaten Anbieter ist das Fahrzeug oft noch zugelassen. Der Käufer übernimmt mit dem Fahrzeug zunächst auch dessen  Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie bleibt bis zur Ummeldung durch den neuen Halter bestehen.


Download: Versicherungen für Kraftfahrzeuge (PDF-Broschüre)

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