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Wärmepumpen versichern

Wohnen
15.03.2024

Wie werden Wärmepumpen versichert?

Hausbesitzer, die bereits eine Wärmepumpe betreiben oder die Anschaffung planen, sollten den richtigen Versicherungsschutz für ihre Investition mitdenken. Wärmepumpen können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer darauf achten, die Wärmepumpe in den Versicherungsschutz einzuschließen. Bei bestehenden Verträgen, wenn etwa eine Wärmepumpe angebaut wird, sollten Hausbesitzer ihren Wohngebäudeversicherer kontaktieren und die Wärmepumpe in den Schutz miteinschließen.


Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Dazu zählen auch Heizungsanlagen. Die versicherten Gefahren sind unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung.

Darüber hinaus können Wärmepumpen über eine eigenständige Police gegen Schäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
  • Sturm, Frost oder Eisgang;
  • Diebstahl

geschützt werden.

Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Anlagen der Solarthermie und der oberflächennahen Geothermie.

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Ist Ihr Haus durch

Hochwasser bedroht?

Was wird nach einem Schaden an der Wärmepumpe ersetzt?

Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert der versicherten Anlage. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten, um die Anlage wieder in einen betriebsfertigen Zustand zu versetzen.

Sind die Wiederherstellungskosten höher als der Neuwert der Wärmepumpe, so liegt ein Totalschaden vor. In diesem Fall entschädigt der Versicherer den Neuwert der Anlage. Der Wert des Altmaterials wird davon abgezogen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand.

Welche Pflichten haben Hausbesitzer?

Hausbesitzer müssen die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall warten lassen. Mit der Wartung sollten ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe beauftragt werden. Pflichten dieser Art, im Versicherungsdeutsch auch Obliegenheiten genannt, regelt der individuelle Versicherungsvertrag.

Download: Versicherungen rund um Haus, Wohnen und Eigentum (PDF-Broschüre)

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